Evaluation der Systemischen Schulassistenz

Projektbeschreibung

Der stetig steigende Bedarf an nicht-lehrendem Personal für die schulische Inklusion hat in den letzten Jahren zu einem vermehrten Einsatz von durch die Eingliederungshilfe finanzierter 1:1 Schulassistenz nach § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX geführt. Die steigenden Fallzahlen in diesem Bereich führen nicht nur zu steigenden Kosten für die Kommunen, sondern auch dazu, dass aufgrund des Fachkräftemangels der Bedarf an individueller Schulassistenz in den vergangenen Jahren nicht für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen gedeckt werden konnte. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen gehen viele Kommunen dazu über, die Bedarfe durch zusätzliche infrastrukturelle Maßnahmen zu decken.

Im Land Bremen wurden in den vergangenen Jahren Modellprojekte der sog. „Systemischen Schulassistenz“ eingeführt, welches wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird. Bei den Modellversuchen handelt es sich um sog. fallunabhängige, infrastrukturelle Poolmodelle, die zusätzlich zum Rechtsanspruch auf Einzelfallhilfen nach § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX eingeführt wurde. Systemische Schulassistenzen unterstützen als Teil der multiprofessionellen Teams an der Schule die Lehrkräfte und Schüler*innen in und außerhalb des Unterrichts im nicht-lehrenden Bereich. Im Gegensatz zu individuellen Schulassistenzen sind Systemische Schulassistenzen grundsätzlich für alle Schüler*innen zuständig.

Das WIB ist für das Teilprojekt A "Evaluation der Fall- und Antragszahlen" zuständig:
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf individuelle Schulassistenz nach §35a SGB VIII war im Jahr 2021/22 im Land Bremen in über 40% der bewilligten Fälle nicht möglich. Auf Basis amtlicher Daten soll in einem ersten Schritt zunächst untersucht werden, ob zusätzlich zum feststellbaren Fachkräftemangel weitere Faktoren (z. B. Standort der Schule, Zahl der bewilligten Stunden, Förderbedarf) dazu führen, dass die Ansprüche nicht erfüllt werden können. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen für eine evidenzbasierte Steuerung der vorhandenen Ressourcen (infrastrukturell und fallabhängig) erarbeitet werden, sodass der Rechtsanspruch für möglichst viele Schüler:innen gewährleistet werden kann. In einem weiteren Schritt soll geprüft werden, wie sich der Ausbau des Modellprojekts insgesamt auf die Antrags- und Fallzahlen im Bereich des §35a SGB VIII auswirkt und wie die Kostenentwicklung in beiden Bereichen dadurch zu prognostizieren ist.

Das Teilprojekt B "Empirisch-pädagogische Evaluation der Maßnahme" leitet Prof. Dr. Janka Goldan.
Die Teilstudie untersucht das Projekt in seiner konkreten Umsetzung an den Modellschulen. Hierbei steht vor allem die Frage im Vordergrund, inwieweit die infolge der Vorstudie formulierten Empfehlungen umgesetzt werden und wie der Status Quo der Umsetzung gelingt. Zudem sollen partizipative Elemente in das Evaluationsdesign einfließen. Gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren des Modellprojekts sollen im Rahmen von Workshops Evaluationsziele dieses Teilprojekts herausgearbeitet und umgesetzt werden. Darauf aufbauend werden Fragebögen entwickelt sowie Interviews und Gruppendiskussionen zur Anwendung kommen.

Informationen zum Projekt

abgeschlossen
2023 bis 2025

Inklusion, Bremen, Schulassistenz, Poolmodelle

Prof. Dr. Kerstin Schneider
Dr. Anna Makles
Kevin Zuchanek

Prof. Dr. Janka Goldan

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Finanziert durch: